AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Creaktiv Sports

Am Gründl 7, 91126 Kammerstein

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Creaktiv Sports

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Creaktiv Sports (nachfolgend „Vermieter“) und den jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang, bedürfen jedoch der Schriftform.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Creaktiv Sports vermietet Eventmodule, Licht- und Tontechnik und bietet Teamtrainings sowie Eventdienstleistungen an.
Vertragsgegenstände sind insbesondere die Mietobjekte und dienstleistungsbezogenen Leistungen wie Aufbau, Betreuung, Transport oder technische Unterstützung.

Wird der Aufbau durch den Vermieter übernommen, schuldet dieser die betriebsfertige Übergabe des Mietobjekts.
Bei Selbstaufbau erfolgt lediglich die Bereitstellung der Mietsache – die Verantwortung für Aufbau, Betrieb und Sicherheit liegt beim Auftraggeber.
Soweit vereinbart, kann Creaktiv Sports die Betreuung oder Bedienung vor Ort übernehmen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt ein Veranstaltungstag als Zeitraum von bis zu 5 Stunden Einsatzzeit.
Eine Betreuung durch Personal von Creaktiv Sports umfasst 5 Stunden vor Ort und wird mit einem Tagessatz von 200 € zzgl. MwSt. berechnet.
Jede angefangene zusätzliche Stunde wird mit 40 € zzgl. MwSt. berechnet.
Creaktiv Sports ist berechtigt, für längere Einsatzzeiten oder besonderen Aufwand individuelle Pauschalen zu vereinbaren.

Der Vermieter darf ein Mietobjekt durch ein gleichwertiges Ersatzobjekt ersetzen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Creaktiv Sports ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

Bei wetterbedingtem Ausfall einer Veranstaltung bleibt die Zahlungspflicht bestehen, sofern das Mietobjekt bereits übergeben, aufgebaut oder zur Verfügung gestellt wurde.

 

§ 3 Rücktritt / Stornierung

Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Creaktiv Sports.

Stornogebühren:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 15 %

bis 14 Tage vorher: 25 %

bis 7 Tage vorher: 50 %

bis zum Vortag (10:00 Uhr): 70 %

bei späterer Absage oder Nichtabnahme: 80 % zzgl. Personal- und Fahrtkosten

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet.

 

§ 4 Preise, Personal-, Transport- und Fahrtkosten

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen 19 % Umsatzsteuer.
Maßgeblich sind die Preise laut schriftlichem Angebot oder Auftragsbestätigung.

Der Stundensatz für Personal beträgt 25 € inkl. MwSt., sofern nichts anderes vereinbart ist.
Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des eingesetzten Personals trägt der Auftraggeber.
Fahrtkosten werden pauschal oder individuell vereinbart und gelten für Hin- und Rückfahrt.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

 

§ 5 Leistungsverzögerungen

Creaktiv Sports haftet nicht für höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Sturm, Regen, Unfall, Verkehrsstörungen, technische Ausfälle).
Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Behinderung.
Bei Witterungsbedingungen, die den sicheren Betrieb gefährden, darf der Vermieter den Aufbau oder Betrieb verweigern oder abbrechen, ohne dass Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

 

§ 6 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin oder mit der Übergabe der Mietsache und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Rückgabe

Die Rückgabe hat pünktlich, vollständig und gereinigt zu erfolgen.
Bei verspäteter oder verschmutzter Rückgabe können Reinigungskosten (25 € netto / Stunde) sowie zusätzliche Mietgebühren berechnet werden.
Creaktiv Sports ist berechtigt, darüber hinausgehenden Schaden (z. B. Ausfall einer Folgeveranstaltung) geltend zu machen.

 

§ 8 Nutzung der Mietsache

Die Mietsache darf nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden.
Eigenmächtige Ortswechsel, Umbauten, Untervermietung oder technische Veränderungen sind untersagt.
Bei Eigenbedienung ist vom Auftraggeber qualifiziertes Aufsichtspersonal zu stellen.

Alle Sicherheits-, Aufbau- und Bedienungshinweise von Creaktiv Sports sind zwingend einzuhalten.
Der Auftraggeber haftet auch für Teilnehmer, Gäste oder Dritte, die über ihn Zugang zur Mietsache erhalten.

 

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen.
Schäden oder Gefahren sind unverzüglich zu melden.
Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) besteht sofortige Informationspflicht gegenüber Creaktiv Sports.
Der Auftraggeber sorgt vor Ort für Zugang, Stromanschluss (230 V / 16 A) und eine geeignete Stellfläche.

 

§ 10 Gewährleistung

Bei vom Auftraggeber verursachten Defekten besteht kein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.
Creaktiv Sports entscheidet über Reparatur oder Austausch.
Eine Minderung ist nur bei wesentlicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit zulässig.
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Minderung.

 

§ 11 Haftung von Creaktiv Sports

Die Haftung von Creaktiv Sports ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet.

Eine Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden besteht nur, soweit diese auf eine Pflichtverletzung von Creaktiv Sports zurückzuführen sind.

Die Nutzung sämtlicher Eventmodule erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Sicherheitsvorkehrungen und Aufsichtspersonal bereitzustellen sowie Teilnehmer über mögliche Risiken zu informieren.

Creaktiv Sports übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen (z. B. Knochenbrüche, Prellungen, Zerrungen), die während der Nutzung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem nachweislich technischen Mangel des Mietobjekts.

 

§ 12 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Verluste oder Verunreinigungen der Mietsache, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Dritte entstehen.
Bei Selbstaufbau wird vermutet, dass ein Defekt vom Auftraggeber zu vertreten ist, sofern kein technischer Mangel nachgewiesen wird.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Creaktiv Sports ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Vertragsverhältnissen besteht nicht.

§ 14 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann Creaktiv Sports Leistungen zurückhalten oder Vorauszahlung verlangen.
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 15 Rücktrittsrecht bei Vermögensverschlechterung

Wird eine Zahlungsunfähigkeit oder Vermögensverschlechterung des Auftraggebers bekannt, kann Creaktiv Sports vom Vertrag zurücktreten und bereits erbrachte Leistungen sofort abrechnen.

§ 16 Schadensersatz / Fehlendes Personal

Der Auftraggeber haftet für Verlust, Totalschaden oder grob verschmutzte Rückgabe.
Fehlt beim vereinbarten Auf- oder Abbau das erforderliche Personal, werden pro fehlender Person 50 € pauschal berechnet.

§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Abrechnung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fotos oder Videos von Personen werden nur mit deren Einwilligung verwendet.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Auftraggebers.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese AGB sind stand: Oktober 2025.
Sie ersetzen alle früheren Fassungen.

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